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   OLG Schleswig, 10.05.2001 - 1 W 6/01   

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https://dejure.org/2001,6349
OLG Schleswig, 10.05.2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6349)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6349)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Klage; Kostentragung

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 269 III S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 § 269 Abs. 3 S. 2
    Kosten der Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1078
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 19.11.1985 - 4 WF 314/85

    Umfang der Kostentragung bei einer Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit der Klage;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2001 - 1 W 6/01
    Wenn aber jede formelle und sachliche Prüfung der Klage im Falle des § 269 ZPO ausgeschlossen ist, muss das erst recht hinsichtlich der Frage gelten, ob der Beklagte möglicherweise durch sein Verhalten Anlass zur Erhebung eine unzulässigen oder unbegründeten Klage gegeben hat (OLG Karlsruhe MDR 1994, 1245; OLG Köln FamRZ 1986, 278; Zöller/Greger, ZPO; 22. Aufl., § 269 RdNr. 18; Münchner-Kommentar/Betz, ZPO, § 93 RdNr. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 93 RdNr. 10; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 269 RdNr. 72).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1994 - 6 W 13/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2001 - 1 W 6/01
    Wenn aber jede formelle und sachliche Prüfung der Klage im Falle des § 269 ZPO ausgeschlossen ist, muss das erst recht hinsichtlich der Frage gelten, ob der Beklagte möglicherweise durch sein Verhalten Anlass zur Erhebung eine unzulässigen oder unbegründeten Klage gegeben hat (OLG Karlsruhe MDR 1994, 1245; OLG Köln FamRZ 1986, 278; Zöller/Greger, ZPO; 22. Aufl., § 269 RdNr. 18; Münchner-Kommentar/Betz, ZPO, § 93 RdNr. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 93 RdNr. 10; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 269 RdNr. 72).
  • OLG Dresden, 10.03.2003 - 10 WF 95/03

    Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme

    Wenn aber jede formelle und sachliche Prüfung der Klage im Falle des § 269 ZPO ausgeschlossen ist, muss das erst recht hinsichtlich der Frage gelten, ob der Beklagte möglicherweise durch sein Verhalten Anlass zur Erhebung einer unzulässigen oder unbegründeten Klage gegeben hat (OLG Schleswig MDR 2001, 1078; OLG Karlsruhe MDR 1994, 1245; OLG Köln FamRZ 1986, 278; Zöller/Greger, ZPO , 23. Aufl., § 269 Rz.18).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 288/10

    Fenster- oder Türflügel

    Eine derartige "sinngemäße Umkehrung" setzt jedoch auch eine gleiche Interessenlage voraus, welche etwa teilweise vor Einführung von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO für den Fall angenommen wurde, dass der Beklagte zur Klageerhebung Veranlassung gegeben hatte, die Klage aber noch vor Rechtshängigkeit - etwa durch Erfüllung - unbegründet geworden ist (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 269 Rz. 15; a. A. OLG Dresden, MDR 2003, 1079; OLG Schleswig, Urt. v. 10.05.2001, Az. 1 W 6/01).
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